Qualitätsbericht

Die Inhalte der gesetzlichen Qualitätsberichte werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben. Die Qualitätsberichte werden obligatorisch jährlich erstellt. Der Abgabetermin des Qualitätsberichtes liegt inzwischen jeweils am 15. November des Folgejahres. 

Den aktuellen Qualitätsbericht finden Sie hier:

Zusätzlich können sie die Qualitätsberichte aber auch über die Referenzdatenbank des G-BA aufrufen.